Nachfolgend einige Hinweise zur Veranstaltung mit der Bitte um Beachtung:

  • Auf Grund des Raucherschutzgesetzes besteht für den gesamten Hallenbereich ein Rauchverbot
  • Der Alkoholausschank erfolgt unter Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz
  • Aufgrund der Vorschriften und positiven Erfahrungen der letzten Jahre erfolgt der Getränkeausschank auch in diesem Jahr mit Plastikbechern
  • Eine Garderobe wird gestellt. Pro Kleidungsstück wird 1 Euro berechnet. Die Gaderobe schließt um 5 Uhr. Jacken welche an dem Abend nicht abgeholt werden, können auch danach abgeholt werden. Dazu bitte die Hinweise an der Gaderobe beachten.

 

Wichtige Information für minderjährige Besucher der Faasendveranstaltung am Fetten Donnerstag der HG Itzenplitz:

Bei der Veranstaltung am "Fetten Donnerstag" wird auch in diesem Jahr auf eine konsequente Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen nach dem Jugendschutzgesetz geachtet. Das bedeutet für alle Besucher der Veranstaltung, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, im Einzelnen:

Die Veranstaltung darf von Jugendlichen ab 16 Jahren bis 24 Uhr alleine besucht werden. Kinder unter 16 Jahren müssen von einem Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten begleitet werden. Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren müssen die Veranstaltung um 24 Uhr verlassen, außer sie sind in Begleitung einer Personensorgeberechtigen bzw. einer volljährigen Begleitperson und haben eine schriftliche Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigen, die die Erziehungsberechtigung für die Dauer der Veranstaltung auf die Begleitperson (Erziehungsbeauftragter) überträgt.

Jugendliche unter 16 Jahren haben ohne Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten keinen Zutritt zu der Veranstaltung.

Personensorgeberechtigte Personen sind die Eltern eines Jugendlichen oder deren gesetzlicher Vormund. Erziehungsbeauftragte sind Personen, die über 18 Jahre alt sind und mit den Personensorgeberechtigten schriftlich vereinbart haben, zeitweise oder auf Dauer Erziehungsaufgaben wahrzunehmen. Die Personensorgeberechtigten erteilen dem Erziehungsbeauftragten eine schriftliche Vollmacht hierfür. Für den Fall, dass Jugendliche von Personensorgeberechtigten begleitet werden, ist die Vollmacht im Sinne einer Einverständniserklärung auszufüllen. Ein Vordruck für diese Vollmacht, der den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes gerecht wird, ist hier bzw. in der Gaststätte Jahnturnhalle (zu den Öffnungszeiten) erhältlich.

Das heißt: Wer eine Begleitperson (Schwester, Bruder, Freund, Freundin) mitnimmt, diese Begleitperson über 18 Jahre alt und eine schriftliche Vollmacht seitens der Personensorgeberechtigten mit sich führt, auf der die Übertragung der Erziehungsberechtigung festgehalten ist, kann die Veranstaltung bis zur darauf zugesagten Zeit besuchen.

Erziehungsbeauftrage(r) und Jugendliche(r) müssen ihren Personalausweis bei sich führen. Der Vollmacht ist eine Kopie des Personalausweises der/des Personensorgeberechtigten beizufügen. Die Vollmacht ist doppelt auszufüllen, ein Exemplar ist am Einlass zu hinterlegen, das zweite ist während der Veranstaltung bei sich zu führen. Trotz dieser Regelungen erfolgt Einlass unter Vorbehalt.

Anmerkungen für die Personensorgeberechtigten

  • Die Begleitperson (Erziehungsbeauftragte(r) / Personensorgeberechtigte(r)) muss einen gültigen Personalausweis vorzeigen und eine Kopie des Personalausweises der Vollmacht beifügen.
  • Der Jugendliche muss einen gültigen Personalausweis vorzeigen
  • Die Begleitperson muss in der Lage sein, die Aufsicht für den Jugendlichen gewähren zu können
  • Wenn die Begleitperson die Veranstaltung verlässt, muss auch der Jugendliche die Veranstaltung verlassen.
  • Die Begleitperson sorgt auch für die Einhaltung des Jugendschutzes, dabei muss der Begleitperson bewusst sein, dass Jugendliche bis 18 Jahre keine branntweinhaltigen Getränke (z. B. Rum oder Wodka, aber auch branntweinhaltige Mixgetränke) konsumieren dürfen.

 

Wir bittem um Verständnis für die hier aufgeführten Punkte

 

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