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Spielbedingungen, Regeln:

1. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Spieler.

2. A-Klasse
In jeder Mannschaft können beliebig viele aktive Spieler gemeldet werden, von denen drei Feldspieler und ein Torwart gleichzeitig eingesetzt werden dürfen.

3. B-Klasse
In dieser Klasse können nur inaktive Spieler eingesetzt werden.

4. F-Klasse
In jeder Mannschaft können beliebig viele Spielerinnen gemeldet werden, von denen vier aktive Spielerinnen gleichzeitig eingesetzt werden dürfen.

5. Aktive Spieler:innen

Als aktive Spieler:innen gelten alle Spieler:innen einer A-Jugend- oder Erwachsen-Mannschaft, die während der Hallensaison 2022/2023 an vier oder mehr Spielen (Meisterschaft oder Pokalrunde) teilgenommen haben.

Spielerinnen zählen in der A-Klasse und in der B-Klasse als nicht aktiv, sind in der Teilnehmerzahl jedoch auf zwei Spielerinnen pro Mannschaft begrenzt.

Spieler ab 40 Jahren zählen nicht mehr als aktiv. Spieler, die während der Hallensaison 2022/2023 im Tor eingesetzt wurden, zählen im Feld als inaktiv. Spieler, die während der Hallensaison 2022/2023 im Feld eingesetzt wurden, zählen im Tor als inaktiv.

6. Mannschaften

In jeder Mannschaft dürfen beliebig viele Spieler:innen eingesetzt werden. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Jede/r Spieler:in darf nur in einer Mannschaft pro Spielklasse spielen. Jede Mannschaft ist für einheitliche Spielkleidung verantwortlich.

7. Mannschaftsmeldungen, Kontrolle

Die Mannschaftsmeldungen sind bis spätestens 28.05.2023 bei Daniel Neurohr (Tel. 01522 / 7068032) abzugeben oder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu senden. Zur Meldung der Mannschaft reicht der Name und die gewünschte Spielklasse der Mannschaft. Eine Spielerliste hat der Mannschaftsverantwortliche zu führen und auf Verlangen der Turnierleitung vorzulegen.

Das Startgeld in Höhe von 30,- Euro ist vor Beginn des ersten Gruppenspieles bei der Turnierleitung zu entrichten.
Terminwünsche sind mit der Mannschaftsmeldung vorzubringen und auf dieser schriftlich zu vermerken. Nach Möglichkeit werden diese dann berücksichtigt. Spätere Änderungen sind nur in Absprache mit dem Gegner, sowie bei Möglichkeiten im Gesamtspielplan, noch möglich.

Werden falsche Angaben bei der Meldung bzw. beim Einsatz von Spieler:innen festgestellt, erfolgt der Ausschluss der betreffenden Person bzw. der ganzen Mannschaft. In sonstigen Fällen von Verstößen behält sich die Turnierleitung entsprechende Maßnahmen vor.

8. Spielsystem, Einsprüche

Die Spiele dauern 2 x 15 Minuten ohne Pause. Es wird lediglich ein zügiger Seitenwechsel durchgeführt. Die Zeit wird hierzu nicht angehalten. Entsprechend der Anzahl der gemeldeten Mannschaften kann die Spielzeit entsprechend angepasst werden. Innerhalb einer Gruppe spielt jeder gegen jeden (Ausnahme Dreiergruppe = Doppelrunde). Gruppensieger ist die Mannschaft mit den meisten Punkten. Bei Punktgleichheit entscheidet die Tordifferenz, bei gleicher Tordifferenz die Anzahl der erzielten Treffer. Ist auch dadurch keine Entscheidung gefallen, entscheidet ein 7-Meter-Werfen (5 Werfer, danach bis zur einfachen Entscheidung). Es wird in jeder Spielklasse mindestens ein Finalspiel geben, selbst wenn es nur eine Gruppe gibt. Über weitere KO-Spiele wird abhängig der Mannschaftsmeldung entschieden.

Endet ein Zwischenrunden- oder Finalspiel unentschieden, erfolgt eine 2 x 5-minütige Verlängerung (anschließend 7-Meter-Werfen).

Die Mannschaften haben sich spätestens fünf Minuten vor terminiertem Spielbeginn bereitzuhalten. Tritt eine Mannschaft zu einem Gruppenspiel nicht an, wird dieses Spiel mit 2:0 Punkten und 1:0 Toren für den Gegner gewertet. Bei Nichtantreten ab der Zwischenrunde wird das Spiel kampflos für den Gegner gewertet und dieser ist automatisch in der nächsten Runde.

Die Spiele werden nach IHF-Regeln ausgetragen, mit folgenden Ausnahmen:

In den Klassen B und F darf der Ball beliebig oft gefangen und geprellt werden.

Bei Tätlichkeiten gegenüber anderen Spielern bzw. Schiedsrichtern (Disqualifikation mit Bericht; Blaue Karte) erfolgt grundsätzlich ein Turnierausschluss.

Einsprüche gegen die Wertung eines Spieles sind vom Mannschaftsverantwortlichen bis spätestens 15 Minuten nach Spielende bei der Turnierleitung vorzubringen. Die Entscheidung der Turnierleitung sind endgültig und unanfechtbar. Die Turnierleitung besteht aus dem Vorsitzenden des HSV 80 Wemmetsweiler e.V. Bei Verhinderung hat ein anderes Vorstandsmitglied diese Aufgabe zu übernehmen.


9. Weitere Anmerkungen
Der Verein bittet alle Teilnehmer vom Mitbringen von eigenen Speisen und alkoholischen Getränken abzusehen.

Seid ihr bereit für das ultimative Handball-Erlebnis? Dann seid dabei beim "Dorf spielt Handball" Turnier in Wemmetsweiler vom 02.06. bis zum 04.06. Hier könnt ihr zeigen, was ihr auf dem Feld drauf habt und gemeinsam mit eurem Team um den Sieg kämpfen.

Doch das Turnier ist mehr als nur ein sportliches Event. Hier herrscht eine einzigartige Atmosphäre, geprägt von Teamgeist, Freundschaft und Gemeinschaft. Egal ob ihr als Spieler oder Zuschauer dabei seid, ihr werdet von der Begeisterung und dem Spaß mitgerissen.
Und nach den packenden Spielen könnt ihr euch auf eine fette Party freuen. Hier könnt ihr abfeiern, bis die Sonne aufgeht und das Wochenende zu einem unvergesslichen Erlebnis machen.
Also, schnappt euch eure Freunde und meldet euch an für das "Dorf spielt Handball" Turnier in Wemmetsweiler. Hier erwarten euch packende Spiele, tolle Atmosphäre und eine unvergessliche Party. Seid dabei und werdet Teil dieser einzigartigen Handball-Community!

 

Tag Uhrzeit Halle Mannschaft Bemerkung
Montag  18:30 - 20:00 Mühlbachhalle (Schiffweiler) männliche C + B  
 
Dienstag 15:00 - 16:00 Am Bahmert (Wemmetsweiler) Minis  
  15:30 - 17:00 Am Bahmert (Wemmetsweiler) gemischte F  
  17:00 - 18:30 Am Bahmert (Wemmetsweiler) weibliche D, C + B  
  18:30 - 20:00 Am Bahmert (Wemmetsweiler) Damen

 

  20:00 - 21:30 Am Bahmert (Wemmetsweiler) Herren  
 
Dienstag 16:00 - 17:30 Sachenkreuzhalle (Heiligenwald) gemischte E  
  17:30 - 19:00 Sachenkreuzhalle (Heiligenwald) männliche D  
 
Donnerstag 16:30 - 18:00 Sachenkreuzhalle (Heiligenwald) gemischte E  
  18:00 - 19:30 Sachenkreuzhalle (Heiligenwald) männliche C + B  
  19:30 - 21:00 Sachenkreuzhalle (Heiligenwald) Damen  
         
Donnerstag 17:00 - 18:30 Seminarsporthalle (Ottweiler) weibliche B  
         
Donnerstag 17:00 - 18:30 Ohlenbachhalle (Wiebelskirchen) männliche C  
         
Freitag 17:00 - 18:30 Seminarsporthalle (Ottweiler) männliche D  
 
Freitag 17:00 - 18:30 Am Bahmert (Wemmetsweiler) weibliche D + C  
  18:30 - 20:30 Am Bahmert (Wemmetsweiler) Herren  

 

(Stand: 05.10.2023)

Der Vorverkauf der Karten erfolgt ab sofort an folgender Stelle:

  • Gaststätte Jahnturnhalle, Am Turnplatz 1, 66578 Schiffweiler => täglich ab 10:00 Uhr geöffnet

 Die Karten kosten 10 Euro. In dem Preis ist eine Getränkebon im Wert von 2 Euro enthalten, welcher an dem Abend eingelöst werden kann.

Trotz Vorbestellung zählen die normalen Richtlinien und Hinweise zur Veranstaltung. Bitte beachtet diese. Kann auf Grund der Bestimmungen kein Einlass erfolgen, entsteht kein Anspruch auf Zurückerstattung des Kaufpreises.

Nachfolgend einige Hinweise zur Veranstaltung mit der Bitte um Beachtung:

  • Auf Grund des Raucherschutzgesetzes besteht für den gesamten Hallenbereich ein Rauchverbot
  • Der Alkoholausschank erfolgt unter Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz
  • Aufgrund der Vorschriften und positiven Erfahrungen der letzten Jahre erfolgt der Getränkeausschank auch in diesem Jahr mit Plastikbechern
  • Eine Garderobe wird gestellt. Pro Kleidungsstück wird 1 Euro berechnet. Die Gaderobe schließt um 5 Uhr. Jacken welche an dem Abend nicht abgeholt werden, können auch danach abgeholt werden. Dazu bitte die Hinweise an der Gaderobe beachten.

 

Wichtige Information für minderjährige Besucher der Faasendveranstaltung am Fetten Donnerstag der HG Itzenplitz:

Bei der Veranstaltung am "Fetten Donnerstag" wird auch in diesem Jahr auf eine konsequente Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen nach dem Jugendschutzgesetz geachtet. Das bedeutet für alle Besucher der Veranstaltung, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, im Einzelnen:

Die Veranstaltung darf von Jugendlichen ab 16 Jahren bis 24 Uhr alleine besucht werden. Kinder unter 16 Jahren müssen von einem Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten begleitet werden. Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren müssen die Veranstaltung um 24 Uhr verlassen, außer sie sind in Begleitung einer Personensorgeberechtigen bzw. einer volljährigen Begleitperson und haben eine schriftliche Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigen, die die Erziehungsberechtigung für die Dauer der Veranstaltung auf die Begleitperson (Erziehungsbeauftragter) überträgt.

Jugendliche unter 16 Jahren haben ohne Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten keinen Zutritt zu der Veranstaltung.

Personensorgeberechtigte Personen sind die Eltern eines Jugendlichen oder deren gesetzlicher Vormund. Erziehungsbeauftragte sind Personen, die über 18 Jahre alt sind und mit den Personensorgeberechtigten schriftlich vereinbart haben, zeitweise oder auf Dauer Erziehungsaufgaben wahrzunehmen. Die Personensorgeberechtigten erteilen dem Erziehungsbeauftragten eine schriftliche Vollmacht hierfür. Für den Fall, dass Jugendliche von Personensorgeberechtigten begleitet werden, ist die Vollmacht im Sinne einer Einverständniserklärung auszufüllen. Ein Vordruck für diese Vollmacht, der den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes gerecht wird, ist hier bzw. in der Gaststätte Jahnturnhalle (zu den Öffnungszeiten) erhältlich.

Das heißt: Wer eine Begleitperson (Schwester, Bruder, Freund, Freundin) mitnimmt, diese Begleitperson über 18 Jahre alt und eine schriftliche Vollmacht seitens der Personensorgeberechtigten mit sich führt, auf der die Übertragung der Erziehungsberechtigung festgehalten ist, kann die Veranstaltung bis zur darauf zugesagten Zeit besuchen.

Erziehungsbeauftrage(r) und Jugendliche(r) müssen ihren Personalausweis bei sich führen. Der Vollmacht ist eine Kopie des Personalausweises der/des Personensorgeberechtigten beizufügen. Die Vollmacht ist doppelt auszufüllen, ein Exemplar ist am Einlass zu hinterlegen, das zweite ist während der Veranstaltung bei sich zu führen. Trotz dieser Regelungen erfolgt Einlass unter Vorbehalt.

Anmerkungen für die Personensorgeberechtigten

  • Die Begleitperson (Erziehungsbeauftragte(r) / Personensorgeberechtigte(r)) muss einen gültigen Personalausweis vorzeigen und eine Kopie des Personalausweises der Vollmacht beifügen.
  • Der Jugendliche muss einen gültigen Personalausweis vorzeigen
  • Die Begleitperson muss in der Lage sein, die Aufsicht für den Jugendlichen gewähren zu können
  • Wenn die Begleitperson die Veranstaltung verlässt, muss auch der Jugendliche die Veranstaltung verlassen.
  • Die Begleitperson sorgt auch für die Einhaltung des Jugendschutzes, dabei muss der Begleitperson bewusst sein, dass Jugendliche bis 18 Jahre keine branntweinhaltigen Getränke (z. B. Rum oder Wodka, aber auch branntweinhaltige Mixgetränke) konsumieren dürfen.

 

Wir bittem um Verständnis für die hier aufgeführten Punkte

 

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