Wir bedanken uns bei allen unseren Sponsoren, welche uns mit ihrem Teil unterstützen und helfen, die Arbeit der HG Itzenplitz zu erhalten und zu fördern. Wollen auch Sie ein Sponsoring bei der HG Itzenplitz betreiben, kontaktieren Sie gerne Leonhard Gräf (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder Janina Werber (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Wir lassen Ihnen gerne unser Sponsorenheft zukommen oder bereden alles mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch.
Tag | Uhrzeit | Halle | Mannschaft | Bemerkung |
Montag | 18:30 - 20:00 | Mühlbachhalle (Schiffweiler) | männliche C + B | |
Dienstag | 15:00 - 16:00 | Am Bahmert (Wemmetsweiler) | Minis | |
15:30 - 17:00 | Am Bahmert (Wemmetsweiler) | gemischte F | ||
17:00 - 18:30 | Am Bahmert (Wemmetsweiler) | weibliche D, C + B | ||
18:30 - 20:00 | Am Bahmert (Wemmetsweiler) | Damen |
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20:00 - 21:30 | Am Bahmert (Wemmetsweiler) | Herren | ||
Dienstag | 16:00 - 17:30 | Sachenkreuzhalle (Heiligenwald) | gemischte E | |
17:30 - 19:00 | Sachenkreuzhalle (Heiligenwald) | männliche D | ||
Donnerstag | 16:30 - 18:00 | Sachenkreuzhalle (Heiligenwald) | gemischte E | |
18:00 - 19:30 | Sachenkreuzhalle (Heiligenwald) | männliche C + B | ||
19:30 - 21:00 | Sachenkreuzhalle (Heiligenwald) | Damen | ||
Donnerstag | 17:00 - 18:30 | Seminarsporthalle (Ottweiler) | weibliche B | |
Donnerstag | 17:00 - 18:30 | Ohlenbachhalle (Wiebelskirchen) | männliche C | |
Freitag | 17:00 - 18:30 | Seminarsporthalle (Ottweiler) | männliche D | |
Freitag | 17:00 - 18:30 | Am Bahmert (Wemmetsweiler) | weibliche D + C | |
18:30 - 20:30 | Am Bahmert (Wemmetsweiler) | Herren |
(Stand: 05.10.2023)
Der Vorverkauf der Karten erfolgt ab sofort an folgender Stelle:
Die Karten kosten 10 Euro. In dem Preis ist eine Getränkebon im Wert von 2 Euro enthalten, welcher an dem Abend eingelöst werden kann.
Trotz Vorbestellung zählen die normalen Richtlinien und Hinweise zur Veranstaltung. Bitte beachtet diese. Kann auf Grund der Bestimmungen kein Einlass erfolgen, entsteht kein Anspruch auf Zurückerstattung des Kaufpreises.
Nachfolgend einige Hinweise zur Veranstaltung mit der Bitte um Beachtung:
Wichtige Information für minderjährige Besucher der Faasendveranstaltung am Fetten Donnerstag der HG Itzenplitz:
Bei der Veranstaltung am "Fetten Donnerstag" wird auch in diesem Jahr auf eine konsequente Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen nach dem Jugendschutzgesetz geachtet. Das bedeutet für alle Besucher der Veranstaltung, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, im Einzelnen:
Die Veranstaltung darf von Jugendlichen ab 16 Jahren bis 24 Uhr alleine besucht werden. Kinder unter 16 Jahren müssen von einem Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten begleitet werden. Jugendliche im Alter zwischen 16 und 18 Jahren müssen die Veranstaltung um 24 Uhr verlassen, außer sie sind in Begleitung einer Personensorgeberechtigen bzw. einer volljährigen Begleitperson und haben eine schriftliche Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigen, die die Erziehungsberechtigung für die Dauer der Veranstaltung auf die Begleitperson (Erziehungsbeauftragter) überträgt.
Jugendliche unter 16 Jahren haben ohne Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten keinen Zutritt zu der Veranstaltung.
Personensorgeberechtigte Personen sind die Eltern eines Jugendlichen oder deren gesetzlicher Vormund. Erziehungsbeauftragte sind Personen, die über 18 Jahre alt sind und mit den Personensorgeberechtigten schriftlich vereinbart haben, zeitweise oder auf Dauer Erziehungsaufgaben wahrzunehmen. Die Personensorgeberechtigten erteilen dem Erziehungsbeauftragten eine schriftliche Vollmacht hierfür. Für den Fall, dass Jugendliche von Personensorgeberechtigten begleitet werden, ist die Vollmacht im Sinne einer Einverständniserklärung auszufüllen. Ein Vordruck für diese Vollmacht, der den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes gerecht wird, ist hier bzw. in der Gaststätte Jahnturnhalle (zu den Öffnungszeiten) erhältlich.
Das heißt: Wer eine Begleitperson (Schwester, Bruder, Freund, Freundin) mitnimmt, diese Begleitperson über 18 Jahre alt und eine schriftliche Vollmacht seitens der Personensorgeberechtigten mit sich führt, auf der die Übertragung der Erziehungsberechtigung festgehalten ist, kann die Veranstaltung bis zur darauf zugesagten Zeit besuchen.
Erziehungsbeauftrage(r) und Jugendliche(r) müssen ihren Personalausweis bei sich führen. Der Vollmacht ist eine Kopie des Personalausweises der/des Personensorgeberechtigten beizufügen. Die Vollmacht ist doppelt auszufüllen, ein Exemplar ist am Einlass zu hinterlegen, das zweite ist während der Veranstaltung bei sich zu führen. Trotz dieser Regelungen erfolgt Einlass unter Vorbehalt.
Anmerkungen für die Personensorgeberechtigten
Wir bittem um Verständnis für die hier aufgeführten Punkte
HG Itzenplitz